Betriebsanleitungen, SDB/SDS, REACH/CLP-Unterlagen, ChemV-Anpassungen, Etiketten, Patente und IP-Dokumente verlangen präzise Terminologie, stabile Versionen und einen Abgleich mit dem Zielmarkt: EU/DE oder Schweiz. Lipsie übersetzt technische und regulatorische Inhalte mit spezialisierter Revision, dokumentierten Prüfungen und vertraulichen Workflows.
➤ Technische Dokumente müssen für Bedienung, Wartung, Qualitätssicherung und Audit eindeutig bleiben
➤ SDB/SDS müssen zwischen REACH/CLP, ChemV, Produktvarianten, Versionen und Zielmärkten konsistent geführt werden
➤ Lebensmitteletiketten für Deutschland und die Schweiz erfordern sichere Formulierungen zu Zutaten, Allergenen, Nährwerten, Claims und Pflichtangaben
➤ Patente, IP-Dossiers und R&D-Unterlagen sollen vor Einreichung, Prüfung oder Weitergabe vertraulich bearbeitet werden
➤ Fachübersetzende mit technischer, regulatorischer, lebensmittelrechtlicher oder IP-bezogener Spezialisierung
➤ Kontrollen auf Zahlen, Einheiten, Warnhinweise, Normen, Verweise, H-/P-Sätze, Pflichtangaben und Marktvarianten
➤ Strukturierte Dokumentenführung: Terminologie, Rückfragen, Versionen, Produktfamilien und nachvollziehbare Freigabestände
➤ Vertrauliche Workflows für sensible Inhalte, auf Wunsch ohne KI und ohne Online-Übersetzungstools
➤ Technische Texte, die im vorgesehenen Einsatzkontext verständlich, prüfbar und verwendbar sind
➤ Regulatorische Dokumente mit weniger Abweichungen zwischen QA, Audit, Freigabe und Marktversion
➤ Verlässlichere Etiketten für sensible Angaben wie Allergene, Nährwerte, Claims und gesetzlich geforderte Informationen
➤ Geschützte IP-Inhalte mit kontrollierten Zugängen, sauberem Versioning und Dateien für Review, Validierung oder Einreichung
Eine technische Übersetzung muss dort funktionieren, wo sie gelesen wird: in Bedienung, Montage, Wartung, Prüfung oder Qualitätssicherung. Deshalb prüfen wir nicht nur Begriffe, sondern auch Handlungslogik, Einheiten, Warnhinweise, Abbildungen, Normverweise, Schrittfolgen und typische Anweisungsverben wie „festziehen“, „kalibrieren“, „abschalten“ oder „isolieren“. Für Deutschland und die Schweiz berücksichtigen wir zudem die jeweilige Marktfassung: deutsches oder Schweizer Hochdeutsch, Schreibweisen, Benennungen, DIN/EN- oder SN-EN-Bezüge und die Form der begleitenden Konformitätsunterlagen.
Der Text wird nicht Zeile für Zeile übertragen, sondern nach seinem späteren Gebrauch geprüft: Was muss der Nutzer tun? Welche Information darf sich zwischen Betriebsanleitung, technischem Datenblatt, Prüfprotokoll, Konformitätserklärung und QA-Dokumentation nicht verändern? Diese Arbeitsweise reduziert Rückfragen, Korrekturen nach der Freigabe und Abweichungen zwischen Produktvarianten, Sprachversionen und Marktversionen für DE und CH.
Ein Sicherheitsdatenblatt ändert sich mit Rezepturen, Lieferanten, Einstufungen, Expositionsszenarien und Zielmärkten. Für Deutschland sind REACH und CLP massgeblich, einschliesslich der Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2020/878 zum Aufbau und Inhalt von SDS. Für die Schweiz kommen die Anforderungen der ChemV hinzu, die in vielen Punkten auf REACH und CLP verweist, aber nationale Angaben und Anpassungen verlangen kann.
Wir behandeln SDB/SDS deshalb nicht als Einzeltext, sondern als geführten Dokumentenstand: Abschnitte, Versionen, Stoff- und Gemischbezeichnungen, H- und P-Sätze, Grenzwerte, Einheiten, Notfallangaben und Lieferanteninformationen werden gegeneinander geprüft. Wenn UFI/PCN, Schweizer Meldungen, Deckblattlösungen oder marktspezifische Angaben relevant sind, werden diese Punkte früh geklärt, damit die DE- oder CH-Fassung nicht erst in QA, Audit oder Freigabe angepasst werden muss.
Bei einer Lebensmitteletikette entscheidet jedes Wort darüber, ob eine Information verständlich, vollständig und im richtigen Markt verwendbar ist. Zutaten, Allergene, Nährwerte, Mengenangaben, Herkunft, Aufbewahrung und Gebrauchshinweise müssen zwischen Verpackung, Produktdatenblatt, Webshop und Sprachversionen übereinstimmen. Für Deutschland ist die LMIV / Verordnung (EU) 1169/2011 massgeblich; für die Schweiz gelten die Vorgaben der LIV/OIDAl und die nationale Deklarationspraxis, einschliesslich der passenden Sprachfassungen für den Vertrieb in der Schweiz.
Besondere Vorsicht gilt bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Begriffe wie „reich an“, „zuckerfrei“, „light“, „ohne Zusatz von“ oder gesundheitsbezogene Aussagen lassen sich nicht frei umformulieren. In der EU ist dafür die Verordnung (EG) 1924/2006 zentral; in der Schweiz sind die entsprechenden Vorgaben und Anhänge der LIV/OIDAl zu berücksichtigen. Wir prüfen deshalb nicht nur die Übersetzung, sondern die Konsistenz der gesamten Kennzeichnung: Zutatenliste, QUID-Angaben, Allergenhervorhebung, Einheiten, Werte, Claims und Wiederholungen auf Vorderseite, Rückseite und digitalen Produktinformationen.
Bei Patenten kann ein einzelner Begriff die Auslegung eines Anspruchs verändern. Deshalb prüfen wir technische Benennungen, Bezugszeichen, Zeichnungen, Beschreibung und Ansprüche zusammen, nicht als getrennte Textblöcke. Für Deutschland und die Schweiz achten wir auf die Anschlussfähigkeit an Unterlagen für EPA, DPMA, IGE, nationale Validierung, Prüfungsverfahren, Einspruch, FTO-Analyse oder Lizenzdokumentation. Wichtig ist, dass die Übersetzung nah genug am Ausgangstext bleibt, ohne unklare oder wechselnde Fachbegriffe einzuführen.
Für IP-Dokumente, Patentanmeldungen, Prioritätsunterlagen, Amtsbescheide, Gutachten oder R&D-Dossiers richten wir bei Bedarf einen separaten Arbeitsfluss ein: NDA, beschränkte Zugriffe, saubere Versionierung und nachvollziehbare Lieferung. Bei unveröffentlichten Erfindungen oder strategischen Unterlagen arbeiten wir auf Wunsch ohne KI und ohne Online-Übersetzungstools. So bleiben technische Details, Schutzumfang und vertrauliche Informationen in einem kontrollierten professionellen Prozess.